Wohnen mit Förderung
Für einen Teil der Wohnungen im K1 Lichtblick bietet die Stadt Würzburg finanzielle Unterstützung im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (kurz EOF).
Das EOF-Programm beinhaltet zwei Stufen:
- EOF-Stufe I
Sie erhalten Wohnungsangebote ausschließlich von der Stadt Würzburg, sofern eine passende Wohnung frei wird und Sie einkommensmäßig Anspruch haben. - EOF-Stufe II+III
Sie können sich mit dem Wohnberechtigungsschein selbst auf geeignete Wohnungen bewerben.
Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung?
Ob Sie einen EOF-Zuschuss erhalten – und wenn ja, in welcher Höhe – hängt von zwei Faktoren ab: Größe und Einkommen des Haushalts. Zur ersten Orientierung können Sie die folgende Tabelle nutzen.
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze Jahresbrutto < |
Einkommensgrenze Jahresbrutto < |
Einkommensgrenze Jahresbrutto < |
---|---|---|---|
1-Personen-Haushalt | 26.200,00 € | 34.000,00 € | 41.600,00 € |
2-Personen-Haushalt | 40.500,00 € | 52.800,00 € | 63.000,00 € |
Jede weitere Person | 6.700,00 € | 8.700,00 € | 10.700,00 € |
Kindererhöhungsbeitrag | 1.000,00 € | 1.750,00 € | 3.200,00 € |
EOF-Stufe I: Bürgergeld |
EOF-Stufe II: Wohnberechtigungsschein 2 |
EOF-Stufe III: Wohnberechtigungsschein 3 |
Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Die genaue Berechnung erfolgt nach BayWoFG (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz) durch die Stadt Würzburg. Quelle: Stadt Würzburg
Wie bekomme ich eine geförderte Wohnung?
1. EOF-Einstufung
Ihr Haushalt kommt laut Tabelle für die EOF infrage? Dann müssen Sie zunächst prüfen lassen, ob Sie in EOF-Stufe II oder III fallen. Dazu wenden Sie sich an die Stadt Würzburg (Fachbereich Soziales, Karmelitenstr. 43).
2. Wohnberechtigungsschein
Sie haben Anspruch auf eine Förderung in EOF-Stufe II oder III? Dann beantragen Sie jetzt einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Würzburg. Dieses Dokument ist notwendig, um den Mietvertrag abzuschließen.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung der Anträge kann mehrere Wochen dauern. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen so bald wie möglich einreichen.
3. Bewerbung für eine geförderte Wohnung
Voraussichtlich erst ab Herbst/Winter 2024